Den eigenen Nachlass regeln
Interview mit Susanne Lauten
Brauche ich überhaupt ein Testament? Welche Form muss es haben? Wo bewahre ich es auf? Und wie erfährt ein Begünstigter später vom Testament?
Diese Fragen sind wichtig zu klären. Denn wenn für den Todesfall nichts geregelt ist, die erforderliche Form nicht gewahrt oder das Geregelte nicht aufgefunden wird, werden individuelle Wünsche nicht berücksichtigt.
Christian Thiesen sprach dazu für das NACHLASS-PORTAL mit Susanne Lauten, L.L.M., Rechtsanwältin und Notarin.
Frau Lauten, was sind die Vorteile eines Testaments?
Ein Testament ist immer dann erforderlich, wenn Sie Ihren Nachlass und dessen Abwicklung abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln möchten.
Mit einem Testament können Sie selbstbestimmt festlegen, wer Erbe werden, sich um alle Angelegenheiten nach dem Tod kümmern und wer einen Teil des Nachlasses als Vermächtnis bekommen soll. Sie können auch eine gemeinnützige Organisation als Erbin oder mit einem Vermächtnis bedenken.
Allerdings können sich Grenzen bei der Testamentsgestaltung aus fehlender Testierfreiheit und dem Pflichtteilsrecht ergeben.
Welche Form muss ein Testament haben? Welche Vorgaben müssen eingehalten werden?
Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Beide Formen sind grundsätzlich gleichwertig.
Für ein formwirksames handschriftliches Testament ist es erforderlich, den gesamten Testamentstext mit eigener Hand niederzuschreiben und dann zu unterschreiben.
Besonderheiten gelten für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten und einen Erbvertrag. Zu diesen beiden Formen sollten Sie sich vor allem auch im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Bindungswirkungen unbedingt juristisch beraten lassen.
Wo und wie kann ein Testament aufbewahrt werden?
Ein notariell beurkundetes Testament gibt der Notar in amtliche Verwahrung. Ein handschriftliches Testament können Sie privat aufbewahren oder selbst beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Auch bei einem handschriftlichen Testament ist grundsätzlich zu empfehlen, dieses beim Nachlassgericht selbst in Verwahrung zu geben, damit es nicht übersehen wird oder abhandenkommt. Die amtliche Verwahrung ist der sicherste Weg, damit ein Testament nach dem Tod eröffnet wird und zur Abwicklung kommt. Die Kosten der Verwahrung liegen bei knapp 100 Euro.
Was genau bedeutet es, wenn ein Testament eröffnet wird?
Die Eröffnung des Testaments bedeutet, dass die nach dem Gesetz vorgesehenen Erben und die im Testament Bedachten von dem Testament Kenntnis erlangen, indem sie vom Nachlassgericht eine Kopie erhalten.
Was sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst?
Wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren individuellen Vorstellungen weitergeben und abgewickelt haben möchten, können Sie dies durch ein handschriftliches oder notariell beurkundetes Testament regeln.
Damit ein Testament später zur Abwicklung kommt, ist es am sichersten, Ihr Testament beim Nachlassgericht verwahren zu lassen.
Bei Fragen zur Nachlassabwicklung unter Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation ist es wichtig, dass Sie hierzu vorab mit der betreffenden Organisation Kontakt aufnehmen und sich näher abstimmen.