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13. September ist Tag des Testaments

Gutmacher trifft Mutmacher: Am 13.9.2024 ist der Tag des Testaments – konkrete Unterstützung bietet Hamburg Leuchtfeuer als Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS.

Trotz wirtschaftlicher Abschwächung und Inflation ist die Spendenbereitschaft in Deutschland weiterhin hoch. Das gilt auch für sogenannte Testamentsspenden, also Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die nicht zu Lebzeiten getätigt, sondern im Testament verfügt werden. Mittlerweile ist laut dem Deutschen Institut für Altersvorsorge nicht nur ein Höchstwert bei Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen gegeben, sondern auch die Bereitschaft für eben dieses gemeinnützige Vererben wächst kontinuierlich.

Doch das eigene Testament zu regeln, bleibt für viele Menschen trotzdem eine hohe Hürde. Wir von Hamburg Leuchtfeuer sind Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS. Das NACHLASS-PORTAL bietet juristisch geprüfte kostenlose Unterstützung zu Fragen der Testamentsgestaltung und weiteren Nachlassthemen.

Die Organisationen des NACHLASS-PORTALS wollen MUTMACHER für GUTMACHER sein. Denn wer mit seinem Testament einen gemeinnützigen Zweck bedenkt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient!

Tag des Testaments: Lächelnder Mann - die Ordnung des eigenen Nachlasses kann für große Erleichterung sorgen.

Die Ordnung des eigenen Nachlasses kann für große Erleichterung sorgen.

In drei Schritten zum eigenen Testament

Vom ersten eigenen Entwurf bis zum zuverlässig aufbewahrten Testament:

        1. Der erste eigene Entwurf

Auf der Homepage des NACHLASS-PORTALS finden Sie unter anderem Formulierungshilfen erfahrener JuristInnen für ein Einzeltestament und ein Gemeinschaftliches Testament. Die Formulierungshilfen beziehen sich auf regelmäßige Inhalte von Testamenten und sollen Sie bei der Erstellung eines ersten eigenen Testamentsentwurfs unterstützen.

Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht weiß: „Ein allgemeingültiges Muster für ein Testament kann es nicht geben. Testamente müssen immer individuellen Wünschen und Verhältnissen gerecht werden. Es ist jedoch sinnvoll, anhand von Aufbau- und Formulierungshilfen einen eigenen Entwurf zu schreiben, den Sie dann als Grundlage für die weitere Beratung nehmen.“

Dr. Cornelia Rump vom NACHLASS-PORTAL im Gespräch.

Dr. Cornelia Rump vom NACHLASS-PORTAL im Gespräch.

       2. Die Beratung

Damit an alles gedacht und alles rechtlich treffend formuliert ist, sollten Sie sich anhand Ihres Entwurfs juristisch beraten lassen.

Alle am NACHLASS-PORTAL teilnehmenden Organisationen verfügen über ein juristisches Netzwerk und eine feste Ansprechperson. Sie bieten Unterstützung bei der Gestaltung von Testamenten an. Ein erster eigener Testamentsentwurf ist eine gute Grundlage für einen gemeinsamen Austausch. Ein solcher Austausch bleibt für Sie immer unverbindlich und kostenlos.

Sofern testamentarisch gewollt, kümmern sich eine oder mehrere teilnehmende Organisationen als ErbInnen kompetent und zuverlässig um alle Nachlassangelegenheiten.

Fachanwältin Dr. Rump erläutert: „Wenn Sie eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament bedenken möchten, stimmen Sie Ihre Wünsche und deren Umsetzbarkeit mit der jeweiligen Organisation ab. Damit schaffen Sie für sich und die begünstigte(n) Organisation(en) Klarheit und Sicherheit, ob Ihre Wünsche verstanden wurden und realisierbar sind.“

3. Die Umsetzung und Aufbewahrung

Steht der finale Testamentstext, bringen Sie ihn in eine rechtsgültige Form. Hierfür gibt es in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten. Regelmäßig wird die Form eines handschriftlichen Testaments genutzt.

Wichtig ist, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod verbindlich berücksichtigt wird. Ein handschriftliches Testament können Sie selbst im Original beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Die Kosten hierfür liegen bei einmalig knapp 100 €.

Weitere Informationen bieten Ihnen die Erklärvideos und interaktiven Vortragsangebote des NACHLASS-PORTALS.


Gemeinnützige Organisationen wir Hamburg Leuchtfeuer im eigenen Lebenswerk zu bedenken ist etwas ganz Besonderes: Sie können Hamburg Leuchtfeuer mit einem festgelegten Betrag oder Vermögenswert bedenken. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Hamburg Leuchtfeuer als Erbin zu benennen. In beiden Fällen ist Ihr Nachlass aufgrund unserer Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit. Weitere Infos zum Thema Nachlass finden Sie hier auf unserer Hamburg Leuchtfeuer-Infoseite zum Thema Nachlass.

Infoveranstaltung "Vorsorge und Testament" im Hamburg Leuchtfeuer Lotsenhaus.

Rechtsanwalt Klaus Jakobsmeyer bei unserer Infoveranstaltung „Vorsorge und Testament“ im Hamburg Leuchtfeuer Lotsenhaus.

Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer unserer Infoveranstaltungen in der Reihe „Vorsorge und Testament“ mit Rechtsanwalt Klaus Jakobsmeyer interessieren, dann melden Sie sich bitte bei unserer Kollegin Nicole Widder unter n.widder@hamburg-leuchtfeuer.de oder telefonisch unter 040-387 380. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.